Methodische Hinweise von PUREN zu den Veröffentlichungen zu Zwecken der Transparenz
Gültig für das Geschäftsjahr 2020
Datum: März 2021
PUREN ist Mitglied des Pro Generika e.V. und hält sich an den von diesem Verband veröffentlichten -Verhaltenskodex der generischen Industrie für die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen in Deutschland („Kodex“). Dieser Kodex sieht im Abschnitt 6 vor, dass Transparenz bei der Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise, Institutionen im Gesundheitswesen und Patientenorganisationen zu gewährleisten ist. Dies geschieht dadurch, dass Leistungen an bestimmte Empfänger zu erfassen und offenzulegen sind. Mit der Offenlegung sind methodische Hinweise zu veröffentlichen.
- Es gelten die Definitionen des Kodex.
- Im Berichtszeitraum wurden von der PUREN keine Leistungen an Angehörige der Fachkreise im Sinne des Kodex erbracht. Daher erübrigen sich insoweit methodologische Hinweise.
- PUREN betreibt Sponsoring von öffentlichen Fortbildungsveranstaltungen und medizinischen Kongressen. Bei einem solchen Sponsoring darf PUREN im Gegenzug für Gewährung einer geldwerten Leistung Werbemöglichkeiten nutzen, z.B. in Form eines Stands oder der Nutzung einer Ausstellungsfläche. PUREN veröffentlicht dabei die Höhe der Zuwendung, die Art der Gegenleistung, den Namen und das Datum des Events und den Namen des Veranstalters.
- Spenden an einzelne Angehörige der Fachkreise werden von PUREN nicht getätigt. Für Spenden an Institutionen im Gesundheitswesen wird die juristische Person, welche die Spenden empfangen hat, und der Gesamtbetrag angegeben. Dies gilt auch für Fördermitgliedschaften.